Genaue Bezeichnung Bodenschatz (Bergwerkseigentum DDR)
F17004015• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 31 (1) BBergG; Anlage zur Verordnung über die Verleihung von Bergwerkseigentum (DDR) i.V.m. § 2 BodSchVereinhG
Formularangaben
Genaue Bezeichnung des Bodenschatzes nach der Verordnung über die Verleihung von Bergwerkseigentum
Technische Beschreibung
Die Nummerierung der zugehörigen Codeliste ergibt sich aus der Verordnung über die Verleihung von Bergwerkseigentum.
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden