Angaben zum Zeitraum
F17003811• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 14 Satz 1 GastG
Formularangaben
Eingabe: In welchem Zeitraum soll die Straußwirtschaft betrieben werden?
Ausgabe: Zeitraum Straußwirtschaft
Ausgabe: Zeitraum Straußwirtschaft
Eingabe: Dauer von höchstens vier Monaten oder, soweit dies bisher nach Landesrecht zulässig war, von höchstens sechs Monaten, und zwar zusammenhängend oder in zwei Zeitabschnitten im Jahre
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden