Rohförderung
F17002182• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 9 S. 1 Nr. 4 UnterlagenBergV
Formularangaben
Eingabe: Die Rohfördermenge ist der gesamte freigesetzte und gelöste Bodenschatz, einschließlich der mitgeförderten nicht verwertbaren Bestandteile.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden