Hinweis zum Antrag (Bodenschatz)
F17002176• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
inaktiv
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 7 (1) S. 1 Nr. 1 BBergG; § 8 (1) S. 1 Nr. 1 BBergG; § 3 (3) BBergG
Formularangaben
Der Antrag kann nur für unter Bergrecht stehende Bodenschätze, das heißt für bergfreie Bodenschätze gestellt werden. Als bergfreie Bodenschätze gelten unter anderem: - alle Bodenschätze im Bereich des Festlandsockels, der Küstengewässer sowie Erdwärme und die im Zusammenhang mit der Gewinnung auftretenden anderen Energien
- Erze: Diese bestehen häufig aus mehreren Elementen. Wenn Sie Erze gewinnen wollen, benennen Sie diese. Dies gilt nicht für die Gewinnung von Stein-, Kali-, Magnesium und Borsalze, wenn sie gemeinsam in einer Lagerstätte vorkommen.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden