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Hinweis zum Antrag (Bodenschatz)

F17002176 Version 1.1 XDatenfelder 2.0 inaktiv

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 7 (1) S. 1 Nr. 1 BBergG; § 8 (1) S. 1 Nr. 1 BBergG; § 3 (3) BBergG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Hinweis zum Antrag

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

label

Inhalt

Der Antrag kann nur für unter Bergrecht stehende Bodenschätze, das heißt für bergfreie Bodenschätze gestellt werden. Als bergfreie Bodenschätze gelten unter anderem: - alle Bodenschätze im Bereich des Festlandsockels, der Küstengewässer sowie Erdwärme und die im Zusammenhang mit der Gewinnung auftretenden anderen Energien - Erze: Diese bestehen häufig aus mehreren Elementen. Wenn Sie Erze gewinnen wollen, benennen Sie diese. Dies gilt nicht für die Gewinnung von Stein-, Kali-, Magnesium und Borsalze, wenn sie gemeinsam in einer Lagerstätte vorkommen.

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden