Einwirkungsbereich § 7 EinwirkungsBergV (Anlage)
F17002155• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 55 (1) Nr. 5 BBergG i.V.m. § 7 EinwirkungsBergV; § 2 EinwirkungsBergV
Formularangaben
Eingabe: Fügen Sie eine zeichnerische Darstellung zum Einwirkungsbereich bei.
Legen Sie den Einwirkungsbereich gemäß § 2 der Einwirkungsbereichs-Bergverordnung fest. Den Einwirkungswinkel haben Sie nach der Anlage zur Einwirkungsbereichs-Bergverordnung zu wählen.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden