Durchführung einer Abschätzung der Exposition
F17002104• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 55 (1) Nr. 3 BBergG; § 130 StrlSchG
Formularangaben
Eingabe: Haben Sie eine Abschätzung der Exposition durchgeführt?
Ausgabe: Durchführung einer Abschätzung der Exposition
Ausgabe: Durchführung einer Abschätzung der Exposition
Eingabe: Da Sie Arbeitsplätze angemeldet haben, sind Sie nach § 130 der Strahlenschutzgesetzes verpflichtet, eine Abschätzung der Exposition innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung durchzuführen. Die Ergebnisse der Abschätzung sind der zuständigen Behörde unverzüglich vorzulegen.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden