Hinweis zum Überwachungsplan
F17002020• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 55 (1) Nr. 6 BBergG i.V.m. § 22a ABBergV; Anhang 6 Nr. 3 ABBergV
Formularangaben
Sie haben einen Überwachungsplan aufzustellen und diesen aktuell und im Betrieb verfügbar zu halten.
Beschreiben Sie darin die Vorkehrungen, die Sie für die Überwachung und Inspektion der Abfallentsorgungseinrichtung getroffen haben. Beschreiben Sie die Vorkehrungen, die Sie für den Fall einer Instabilität der Abfallentsorgungseinrichtung oder einer Verunreinigung von Gewässern oder Boden getroffen haben.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden