Hinweis: Einwirkungsbereich § 3 (3) EinwirkungsBergV
F17001709• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 55 (1) Nr. 5 BBergG i.V.m. § 3 (1-3) EinwirkungsBergV
Formularangaben
Ermitteln Sie die Grenzen des Einwirkungsbereichs selbst. Der ermittelte Einwirkungsbereich ist der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden