Abstand zu öffentlichen Verkehrsanlagen
F17001704• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 55 (1) Nr. 5 BBergG
Formularangaben
Eingabe: Beschreiben Sie den Abstand zu öffentlichen Verkehrsanlagen.
Ausgabe: Beschreibung des Abstands zu den öffentlichen Verkehrsanlagen
Ausgabe: Beschreibung des Abstands zu den öffentlichen Verkehrsanlagen
Eingabe: Öffentliche Verkehrsanlagen sind Straßen, Schienenverkehr, Schifffahrtsstraßen, öffentlicher Luftverkehr, Fernmeldeanlagen, Sender für die Telekommunikation.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden