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Abstand zu öffentlichen Verkehrsanlagen

F17001704 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 55 (1) Nr. 5 BBergG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eingabe: Beschreiben Sie den Abstand zu öffentlichen Verkehrsanlagen.
Ausgabe: Beschreibung des Abstands zu den öffentlichen Verkehrsanlagen

Hilfetext

Eingabe: Öffentliche Verkehrsanlagen sind Straßen, Schienenverkehr, Schifffahrtsstraßen, öffentlicher Luftverkehr, Fernmeldeanlagen, Sender für die Telekommunikation.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden