Auswirkungen auf die Oberfläche
F17001703• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 55 (1) Nr. 5 BBergG
Formularangaben
Eingabe: Hat das Vorhaben Auswirkungen auf die Oberfläche?
Ausgabe: Das Vorhaben hat Auswirkungen auf die Oberfläche
Ausgabe: Das Vorhaben hat Auswirkungen auf die Oberfläche
Eingabe: Sie haben sicherzustellen, dass durch Ihre Tätigkeit keine Veränderungen der Erdoberfläche eintreten, welche die körperliche Unversehrtheit von Personen bedrohen könnten. Diese Veränderungen der Erdoberfläche können beispielsweise durch plötzliche, gefährliche Tagesbrüche oder Böschungsfließen entstehen. Außerdem dürfen öffentliche Verkehrsanlagen nicht gefährdet werden.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden