Auswirkungen auf die Oberfläche
F17001587• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 48 (2) BBergG
Formularangaben
Eingabe: Hat die Maßnahme erhebliche Auswirkungen auf die Oberfläche?
Ausgabe: Die Maßnahme hat erhebliche Auswirkungen auf die Oberfläche.
Ausgabe: Die Maßnahme hat erhebliche Auswirkungen auf die Oberfläche.
Eingabe: Erhebliche Auswirkungen auf die Oberfläche sind beispielsweise:
- Hebungen oder Senkungen (Schieflagen) größer als 30 Millimeter pro Sekunde
- Erschütterungen mit Schwinggeschwindigkeiten von mindestens 50 Millimetern pro Sekunde
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden