Beschreibung getroffener Maßnahmen
F17001538• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 48 BBergG i.V.m. § 22 (1) BlmSchG
Formularangaben
Eingabe: Beschreiben Sie, welche Maßnahmen getroffen werden, um
- schädliche Umwelteinwirkungen, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind, zu verhindern,
- schädliche Umwelteinwirkungen, die nach dem Stand der Technik unvermeidbar sind, auf ein Mindestmaß zu beschränken und
- die beim Betrieb der Anlage entstehenden Abfälle ordnungsgemäß zu beseitigen.
Welche schädlichen Umwelteinwirkungen hierbei konkret zu berücksichtigen sind, definiert § 3 des Bundesimmissionsschutzgesetzes.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden