Aufbruch von Gesteinen unter hydraulischem Druck
F17001502• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 9 (2) WHG
Formularangaben
Eingabe: Werden zum Aufsuchen oder Gewinnen von Erdgas, Erdöl oder Erdwärme, einschließlich der zugehörigen Tiefbohrungen, Gesteine unter hydraulischem Druck aufgebrochen?
Ausgabe: Aufbruch von Gesteinen unter hydraulischem Druck zum Aufsuchen oder Gewinnen von Erdgas, Erdöl oder Erdwärme.
Ausgabe: Aufbruch von Gesteinen unter hydraulischem Druck zum Aufsuchen oder Gewinnen von Erdgas, Erdöl oder Erdwärme.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden