Fundstelle (Bergbau)
F17001258• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 4 (7) BBergG i.V.m. § 12 (1) Nr. 1-2 BBergG; § 67 BBergG; §§ 1-8 UnterlagenBergV
Formularangaben
Eingabe: Bestimmen Sie die Fundstelle(n) koordinatenmäßig. Gehen Sie dabei von den Festpunkten der Landesvermessung (amtliche Geobasisdaten) aus. Geben Sie auch die Geländehöhe an, die Sie aus einer amtlichen Karte entnommen haben, deren Maßstab nicht kleiner ist als 1:25.000 ist.
Bestimmen Sie Abweichungen zwischen den Fundstellen und den Ansatzpunkten der Bohrungen und stellen diese soweit möglich in den Lagerissen dar. Die Lage der Fundstellen stellen Sie gesondert dar. Der Maßstab darf nicht kleiner als 1:5.000 sein.
Bei übertägigen Fundstellen geben Sie die nächstgelegenen Tagesgegenstände (feste und unbewegliche Objekte, z. B. eine Kirche) an. Bei untertägigen Fundstellen geben Sie die nächstgelegenen Grubenbaue an. Liegen Fundstellen nicht an der Tagesoberfläche, fertigen Sie von der Lage einen Schnitt an.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden