Richtung der Baulast
F17000882• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Auswahl, ob es sich um eine Baulast zu Gunsten oder zu Lasten des betrachteten Grundstücks handelt.
Handlungsgrundlage
- § 1 (3) BauVorlVO M-V
Formularangaben
Eingabe: Wählen Sie aus, ob eine Baulast zu Gunsten oder zu Lasten des Baugrundstücks eingetragen ist.
Ausgabe: eingetragene Baulast zu Gunsten oder zu Lasten des Baugrundstücks
Ausgabe: eingetragene Baulast zu Gunsten oder zu Lasten des Baugrundstücks
Eingabe: Wählen Sie "Eine Baulast zu Gunsten des Baugrundstücks ist eingetragen.", wenn Ihnen ein Nachbar per Baulast ein Recht gewährt hat, das die Möglichkeiten der Nutzung Ihres Baugrundstücks erweitert.
Wählen Sie "Eine Baulast zu Lasten des Baugrundstücks ist eingetragen.", wenn Sie per Baulast eine Verpflichtung übernommen oder ein Recht gewährt haben, das die Möglichkeiten der Nutzung Ihres Baugrundstücks einschränkt.
Ausgabe: "Eine Baulast zu Gunsten des Baugrundstücks ist eingetragen." bedeutet, dass ein Nachbar per Baulast ein Recht gewährt hat, das die Möglichkeiten der Nutzung Ihres Baugrundstücks erweitert. "Eine Baulast zu Lasten des Baugrundstücks ist eingetragen." bedeutet, dass Sie per Baulast eine Verpflichtung übernommen oder ein Recht gewährt haben, das die Möglichkeiten der Nutzung Ihres Baugrundstücks einschränkt.
Ausgabe: "Eine Baulast zu Gunsten des Baugrundstücks ist eingetragen." bedeutet, dass ein Nachbar per Baulast ein Recht gewährt hat, das die Möglichkeiten der Nutzung Ihres Baugrundstücks erweitert. "Eine Baulast zu Lasten des Baugrundstücks ist eingetragen." bedeutet, dass Sie per Baulast eine Verpflichtung übernommen oder ein Recht gewährt haben, das die Möglichkeiten der Nutzung Ihres Baugrundstücks einschränkt.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden