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Begründung Einsicht

F17000407 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • BauGB

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Begründung Einsicht

Hilfetext

Eingabe: Warum möchten Sie die Denkmalliste einsehen? Die Behörde gewährt Ihnen Einsicht in die Denkmalliste, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen. Ein berechtigtes Interesse an bestimmten Eintragungen haben zum Beispiel Eigentümerinnen und Nutzerinnen eines Grundstücks. Ein berechtigtes Interesse an der Liste allgemein kann z. B. bei Forschungsvorhaben bestehen. Im Anschluss an den Antrag werden Sie gebeten, einen Nachweis für Ihr berechtigtes Interesse hochzuladen.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden