Begründung Einsicht
F17000407• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- BauGB
Formularangaben
Eingabe: Warum möchten Sie die Denkmalliste einsehen?
Die Behörde gewährt Ihnen Einsicht in die Denkmalliste, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen. Ein berechtigtes Interesse an bestimmten Eintragungen haben zum Beispiel Eigentümerinnen und Nutzerinnen eines Grundstücks. Ein berechtigtes Interesse an der Liste allgemein kann z. B. bei Forschungsvorhaben bestehen.
Im Anschluss an den Antrag werden Sie gebeten, einen Nachweis für Ihr berechtigtes Interesse hochzuladen.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden