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Bestätigung mitteilungspflichtige Stelle (ModRL M-V)

F13001584 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • Nr. 14 ModRL M-V

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Der Antragsteller hat zur Kenntnis genommen, dass das Landesförderinstitut M-V als mitteilungspflichtige Stelle bei Bestehen der Mitteilungspflicht den Finanzbehörden die oben genannten Daten mitteilt, vgl. § 2 Abs. 1 der Mitteilungsverordnung vom 07.09.1993 (BGBl. I S. 1554), in der jeweils geltenden Fassung.

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

bool

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


Methodische Freigabe