Erklärung Antragsteller (ModRL M-V)
F13001583• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- Nr. 14 ModRL M-V
Formularangaben
Dem Antragsteller ist bekannt, dass
a) die Zuwendungen ganz oder teilweise widerrufen bzw. zurückgenommen werden können, wenn die vorstehenden Verpflichtungen schuldhaft verletzt werden oder wenn
b) die Mittel nicht ihrem Zweck entsprechend verwendet wurden,
c) die geförderten Wohngebäude nicht oder nicht mehr zu Wohnzwecken genutzt werden,
d) die Zuwendungen ganz oder teilweise widerrufen bzw. zurückgenommen werden können, wenn der Antragsteller höhere erhalten habt, als ihm aufgrund der entstandenen förderungsfähigen Gesamtausgaben zustehen,
e) durch den Widerruf bzw. die Rücknahme der Zuwendungen die vorstehenden Verpflichtungen nicht berührt werden,
f) ein Beginn, der im Antrag bezeichneten baulichen Maßnahmen vor Bewilligung, der nicht von der Bewilligungsbehörde schriftlich genehmigt wurde, zur Ablehnung des Förderungsantrages bzw. zum Widerruf einer etwaigen Bewilligung und/oder Darlehenskündigung führen,
g) auch bei Vorliegen aller Förderungsvoraussetzungen kein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuwendungen besteht und Bewilligungen nur im Rahmen verfügbarer Mittel erteilt werden können.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Methodische Freigabe