Bauzeichnungen mit Nummerierung der Eigentumsanteile (Hinweis)
F13000286• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 7 (4) WEG; § 32 (2) WEG
Formularangaben
Bauzeichnungen müssen mit Nummerierung der Eigentumsanteile (Ansichten – Schnitt – Grundrisse) eingereicht werden.
Im Falle der elektronischen Antragstellung muss die Bauzeichnung / der Aufteilungsplan als elektronisches Dokument übermittelt werden, das im Format DIN A3 druckbar ist.
Die Bauzeichnung / der Aufteilungsplan muss bei bestehenden Gebäuden eine Baubestandszeichnung sein.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Methodische Freigabe