Geometrische Abmessungen ermittelt
F13000199• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 50 Absatz 4 GEG
Formularangaben
Geometrische Abmessungen wurden durch vereinfachtes Aufmaß ermittelt und/oder es werden Erfahrungswerte für energetische Kennwerte verwendet (§ 50 Absatz 4 GEG).
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Version vor meth. QS