Investitionsplan - Übertragung
F07002222• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 2 (1) Nr. 1-2 BBergG; § 11 S. 1 Nr. 7 BBergG; § 22 (1) i.V.m. § 12 (1) BBergG
Formularangaben
Eingabe: Das Unternehmen, das die Bewilligung übernehmen oder sich daran beteiligen will, hat seine finanzielle Leistungsfähigkeit zu belegen. Die finanzielle Leistungsfähigkeit für die Maßnahmen ist bis zum Ablauf der Bewilligung ganz (Übernahme) oder anteilig (Beteiligung) nachzuweisen. Zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit ist ein aktualisierter Investitionsplan vorzulegen, der die folgenden Punkte beinhaltet:
1. Angabe, welche Investition zu welchem Zeitpunkt getätigt wird.
2. Angabe, wann mit dem Beginn der Förderung gerechnet wird, sofern nicht schon mit der Förderung begonnen wurde.
3. Angaben zu den geplanten Fördermengen je Jahr.
4. Angaben zum verkaufsfertigen Produkt je Jahr.
5. Angaben zu den erwarteten Umsätzen und Erlösen (beispielsweise als grafische Darstellung).
6. Angaben zu den ermittelten Kosten für die Wiedernutzbarmachung des Geländes (Abbruch von Betriebseinrichtungen, Verfüllung von Schächten und Bohrungen).
7. Separate Auflistung der vorhandenen Eigenmittel, Fremdmittel und Fördermittel.
Der Maßstab für die Höhe der Kosten ergibt sich aus dem verbliebenen Arbeitsprogramm. Achtung! Finanzierungszusagen, die von Voraussetzungen abhängen, deren Eintreten ungewiss ist, sind zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit nicht geeignet.
Technische Beschreibung
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Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden