AA_FzMedPro_Staat
F06003536• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §10 MPDG
Formularangaben
Technische Beschreibung
Das DF Staat für die antragstellende Person ist mt "Deutschland" vorbelegt, da sich nach § 10 MPDG der eingetragene Sitz des Antragstellers in Deutschland befinden muss.
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Für Meilenstein 1