AA_FzMedPro_Voraussetzungen Details
F06003526• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
Formularangaben
1. Folgende Bedingungen sollten gegeben sein: Das/die Medizinprodukt/e müssen auf dem europäischen Markt zugelassen sein und die CE Kennzeichnung tragen. Der/die Antragsteller/in muss seine/ihre eingetragene Niederlassung in Deutschland haben. Die zuständige Behörde wird anhand der Adresse des Antragstellers/ der Antragstellerin ermittelt. 2. Folgende Unterlagen werden benötigt: - Konformitätserklärung - ggfs. Zertifikate der benannten Stellen - ggfs. Dokumentation klinischer Bewertung - ggfs. Dokumentation Überwachung des Inverkehrbringens - ggfs. Dokumentation Qualitätsmanagement
Technische Beschreibung
[READ ONLY]
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Für Meilenstein 1