KGSG_Hinweis Kirchliches Kulturgut
F06003425• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- KGSG
Formularangaben
Für weitere Informationen zur Ausfuhr von Kulturgut, das sich im Eigentum einer Kirche oder einer als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannten Religionsgemeinschaft befindet, wenden Sie sich bitte an die folgende Behörde:
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Technische Beschreibung
[READ-ONLY]
Stichwörter
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Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
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