KGSG_Provenienznachweis Auswahl
F06003412• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- KGSG
Formularangaben
Der Provenienznachweis dokumentiert die Herkunft eines Objektes. Er umfasst jeden dem Antragsteller und/oder Eigentümer bekannten Eigentümer-, Besitzer- und Standortwechsel eines Objektes von seiner Entstehung bis zur Gegenwart.
Geeignete Nachweise können z.B. sein: Belege für den Kauf oder sonstigen Erwerb (Kaufverträge, Rechnungen, Testamente), Versicherungsnachweise, Auszüge aus Auktions- und Ausstellungskatalogen oder alte Fotografien, die das Werk zeigen.
Technische Beschreibung
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Stichwörter
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Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden