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KGSG_nationales Kulturgut 02

F06002502 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • KGSG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

befindet sich im Eigentum und im Bestand einer Kulturgut bewahrenden Einrichtung, die überwiegend durch Zuwendungen der öffentlichen Hand finanziert wird.

Hilfetext

Eine Kulturgut bewahrende Einrichtung ist jede Einrichtung im Bundesgebiet, deren Hauptzweck die Bewahrung und Erhaltung von Kulturgut und die Sicherung des Zugangs der Öffentlichkeit zu diesem Kulturgut ist, insbesondere Museen, Bibliotheken und Archive (§ 2 Nr. 11 Kulturgutschutzgesetz). Kulturgut bewahrende Einrichtungen können im jeweiligen Einzelfall auch Universitäten bzw. Forschungseinrichtungen sein. Überwiegend meint den Hauptanteil der Finanzierung.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

bool

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden