KGSG_nationales Kulturgut 02
F06002502• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- KGSG
Formularangaben
befindet sich im Eigentum und im Bestand einer Kulturgut bewahrenden Einrichtung, die überwiegend durch Zuwendungen der öffentlichen Hand finanziert wird.
Eine Kulturgut bewahrende Einrichtung ist jede Einrichtung im Bundesgebiet, deren Hauptzweck die Bewahrung und Erhaltung von Kulturgut und die Sicherung des Zugangs der Öffentlichkeit zu diesem Kulturgut ist, insbesondere Museen, Bibliotheken und Archive (§ 2 Nr. 11 Kulturgutschutzgesetz). Kulturgut bewahrende Einrichtungen können im jeweiligen Einzelfall auch Universitäten bzw. Forschungseinrichtungen sein.
Überwiegend meint den Hauptanteil der Finanzierung.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
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Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden