Nachweis über die sichere Aufbewahrung
F05016754• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 36 Waffengesetz (WaffG) § 13 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
Formularangaben
Eingabe: Hinweis: Hier wird ein Nachweis über die sichere Aufbewahrung der Schusswaffen und der Munition, wie z.B. Rechnung oder Foto benötigt.
Bitte laden Sie an dieser Stelle die benötigten Nachweise hoch.
Bitte beachten Sie, dass das maximal zulässige Datenvolumen von 20 MB nicht überschritten werden darf. Akzeptierte Dateiformate sind JPG, PNG und PDF.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden