Haftpflichtversicherungnachweis nach § 4 Abs. 1 Nr. 5 WaffG
F05016753• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 4 Abs. 1 Nr. 5 WaffG
Formularangaben
Eingabe: Hinweis: Hier wird ein Nachweis über eine Haftpflichtversicherung in Höhe von 1.000.000 Euro – pauschal für Personen- und Sachschäden benötigt.
Bitte laden Sie an dieser Stelle die benötigten Nachweise hoch.
Bitte beachten Sie, dass das maximal zulässige Datenvolumen von 20 MB nicht überschritten werden darf. Akzeptierte Dateiformate sind JPG, PNG und PDF.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden