Institution oder Gesellschaft Abfrage
F05016579• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 21 Abs. 5 GenTG
Formularangaben
Eingabe: Unter Institutionen werden in der Regel Einrichtungen wie Universitäten oder andere Forschungseinrichtungen verstanden, unter Gesellschaften gewerbetreibende Unternehmen.
Technische Beschreibung
001: Institution; 002: Gesellschaft; 003: Sonstiges
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden