Gewerberechtliche Erlaubnis (Vertretung)
F05016496• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 34 i Gewerbeordnung
Formularangaben
Verfügt der/die gesetzliche Vertreter:in über eine Erlaubnis nach § 34c GewO, § 34f GewO, § 34h und/oder § 34i GewO, nicht älter als 3 Monate?
Eingabe: Wenn Sie als vertretungsberechtigte Person im Besitz einer auf Sie persönlich ausgestellten Erlaubnis nach § 34c GewO, § 34d GewO, § 34f und/oder § 34h GewO sind, die im Regelverfahren erteilt wurde und die bei Antragstellung nicht älter als drei Monate ist, können Sie dies hier angeben. Das Gleiche gilt, wenn Sie auch vertretungsberechtigte Person einer anderen juristischen Person (Gesellschaft) sind, die über eine entsprechende Erlaubnis - nicht älter als drei Monate - verfügt.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Fachlicher Ersteller geändert