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Bestätigung Insolvenzfreiheit

F05016264 Version 1.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Die Negativauskunft bescheinigt Ihnen, dass Sie oder ein Dritter kein laufendes Insolvenzverfahren haben/hat und dass in den letzten 5 Jahren die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht mangels Masse abgewiesen worden ist.

Handlungsgrundlage


  • §§ 34 c, d, f, und i Gewerbeordnung

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Bestätigung über Insolvenzfreiheit des Insolvenzgerichts

Hilfetext

Eingabe: Laden Sie hier Ihre Bestätigung zur Insolvenzfreiheit hoch, diese erhalten Sie von einem zuständigen Insolvenzgericht.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

file

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


Fachlicher Ersteller geändert