Bestätigung Insolvenzfreiheit
F05016264• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Die Negativauskunft bescheinigt Ihnen, dass Sie oder ein Dritter kein laufendes Insolvenzverfahren haben/hat und dass in den letzten 5 Jahren die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht mangels Masse abgewiesen worden ist.
Handlungsgrundlage
- §§ 34 c, d, f, und i Gewerbeordnung
Formularangaben
Eingabe: Laden Sie hier Ihre Bestätigung zur Insolvenzfreiheit hoch, diese erhalten Sie von einem zuständigen Insolvenzgericht.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Fachlicher Ersteller geändert