Grund der Anzeige Hinweisfeld (Gruppen-Geldwäschebeauftragter)
F05016050• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 9 Abs. 1 Satz 2 Geldwäschegesetz (GWG); § 7 Abs. 4 Satz 1 Geldwäschegesetz (GWG)
Formularangaben
Hinweis:
- Bei einer Neuanmeldung geben Sie bitte die neue Gruppen-Geldwäschebeauftragte Person an und setzen Sie ein Startdatum.
- Bei einer Änderungsmitteilung geben Sie bitte die aktuell zuständige Gruppen-Geldwäschebeauftragte Person an und geben Sie das Start- als auch ein Enddatum ein.
- Bei einer Entpflichtung geben Sie bitte die bisherige geldwäschebeauftragte Person an und setzen Sie ein Enddatum.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden