Hinweis Erlaubnis Wettvermittlungs- bzw. Wettannahmestelle
F05015762• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 5 Abs. 4 GWG
Formularangaben
Hinweis: Es muss eine Erlaubnis zum Betrieb beantragt werden. Ohne Erlaubnis handelt es sich um eine illegale Tätigkeit.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden