Antrag zur Befreiung von der Dokumentation der Risikoanalyse der Geldwäsche im Glücksspielsektor - Voraussetzungen
F05015727• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 5 Abs. 4 GWG
Formularangaben
Voraussetzungen
Als Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz (GwG) haben Sie für die von Ihnen betriebenen Geschäfte, Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu ermitteln, zu bewerten und in einer Risikoanalyse ordnungsgemäß zu dokumentieren. Sie können sich unter den Voraussetzungen, dass in Ihrem Geschäftsbereich bestehende konkrete Risiken klar erkennbar sind und verstanden werden, von der Pflicht zur Dokumentation einer Risikoanalyse auf Antrag befreien lassen.
Dafür müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
1. Es liegen keine komplexen Geschäftstätigkeiten vor.
2. Die von Ihnen durchgeführten Transaktionen weisen einen überschaubaren Umfang auf.
3. Die Struktur Ihrer Kundschaft ist homogen.
4. Es liegen keine sonstigen risikoerhöhenden Umstände vor.
5. Die von Ihnen getroffenen internen Sicherungsmaßnahmen (z. B. regelmäßige Unterrichtungen des eingesetzten Personals und Sicherheitsüberprüfungen) sind dem Risiko angemessen.
Technische Beschreibung
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Stichwörter
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Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
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