Antrag zur Befreiung von der Dokumentation der Risikoanalyse der Geldwäsche im Glücksspielsektor
F05015725• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 5 Abs. 4 GWG
Formularangaben
Bitte beachten Sie, dass die Befreiung von der Dokumentation einer Risikoanalyse nicht von der Verpflichtung zur Erstellung einer Risikoanalyse befreit. Die Befreiung kann nur für die Dokumentation erfolgen. Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung müssen Sie weiterhin kontinuierlich ermitteln und bewerten und ihnen durch geeignete interne Sicherungsmaßnahmen vorbeugen. Lediglich von der regelmäßigen Dokumentationspflicht können Sie befreit werden.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden