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Grund der Anzeige Hinweisfeld (Gruppen-Geldwäschebeauftragter)

F05015697 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 9 Abs. 1 Satz 2 Geldwäschegesetz (GWG); § 7 Abs. 4 Satz 1 Geldwäschegesetz (GWG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Infotext

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

label

Inhalt

Hinweis: 1. Bei einer Neuanmeldung geben Sie bitte die neue Gruppen-Geldwäschebeauftragte Person an und setzen Sie ein Startdatum. 2. Bei einer Änderungsmitteilung geben Sie bitte die aktuell zuständige Gruppen-Geldwäschebeauftragte Person an und geben Sie das Start- als auch ein Enddatum ein.

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden