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Erreichbarkeit Mutterunternehmen Hinweistext

F05015593 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 6 Abs. 7 Satz 1 Geldwäschegesetz (GWG); § 4 Abs. 2 Geldwäschegesetz (GWG); § 6 Abs. 2 Geldwäschegesetz (GWG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Infotext

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

label

Inhalt

Bitte geben Sie für mögliche Rückfragen der zuständigen Stelle Informationen zu der Erreichbarkeit des Mutterunternehmens an. Es muss mindestens eine Rufnummer angegeben werden.

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden