Infotext Angaben zum Gründungsnetzwerk
F05015121• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- SGV NRW LHO §23 SGV NRW LHO §44 Gewerbeordnung §14
Formularangaben
Im Rahmen des Gründungsstipendium NRW übernehmen die teilnehmenden Netzwerke zwei wesentliche Funktionen: Zum einen unterstützen sie die Gründer:innen mit Rat und Tat, indem sie Ihnen einen Coach zur Seite stellen – kostenfrei. Zum anderen organisieren und begleiten die Netzwerke den Auswahlprozess der sich bewerbenden Stipendiat:innen, indem sie eine qualifizierte Jury aus mindestens drei Personen benennen.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden