Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Nutzflächenbeschreibung

F05012908 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 14 Apothekengesetz (ApoG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Nutzflächenplan

Hilfetext

Eingabe: Eine Apotheke muss mindestens aus einer Offizin, einem Laboratorium, ausreichendem Lagerraum und einem Nachtdienstzimmer bestehen. Fügen Sie einen prüffähigen Plan (maßstabgetreuer Grundriss der Apothekenbetriebsräume möglichst im Maßstab 1:50) bei. Der Grundriss ist mit Maßangaben zu versehen, die Bezeichnung der Betriebsräume und deren Fläche (in m²) sind anzugeben. Außerdem sind wesentliche Einrichtungsgegenstände einzuzeichnen.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

file

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden