Hinweis reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten
F05012789• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §§ 55, 55a, 55b, 57, 60d GewO
Formularangaben
Es gibt auch reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten, für die Sie keine Reisegewerbekarte benötigen. Weitere Informationen finden Sie unter § 55a Gewerbeordnung (GewO) und § 55b Gewerbeordnung (GewO).
Falls Ihre Tätigkeit den reisegewerbekartenfreien Tätigkeiten unterliegt, wählen Sie auf der Leistungsauswahl bitte den Antrag "Anzeige von reisegewerbekartenfreien Tätigkeiten" aus.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden