Objektort
F05012681• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Angabe der für den angedachten Objektort zuständigen Bewilligungsbehörde.
Handlungsgrundlage
- WFNG NRW §1-45
Formularangaben
Eingabe: Bitte geben Sie die für Ihr beschriebenes Objekt zuständige Bewilligungsbehörde an. Die zuständige Bewilligungsbehörde können Sie unter folgendem Link suchen:
https://www.nrwbank.de/de/info-und-service/tools-und-rechner/bewilligungsbehoerde/
Ausgabe: Ausgabe der zuständigen Behörde basierend auf dem Objektort
Ausgabe: Ausgabe der zuständigen Behörde basierend auf dem Objektort
Technische Beschreibung
Der von Ihnen angedachte Objektort, liegt im Bereich der folgenden Bewilligungsbehörde:
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden