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Antragstellung Bewachungsgewerbe

F05012554 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 34a Gewerbeordnung (GewO); Verordnung über Bewachungsgewerbe (BewachV)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eingabe: Bitte geben Sie an in welcher Funktion Sie den Antrag stellen möchten:
Ausgabe: Funktion des Antragstellenden

Hilfetext

Eingabe: Sie möchten gewerbsmäßig das Leben oder Eigentum fremder Personen vor Eingriffen Dritter schützen? So bspw. Gebäude bewachen, Geld- und Werttransporte durchführen oder im Personenschutz arbeiten? Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), bedarf zur Ausübung dieser Tätigkeit einer gewerberechtlichen Erlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung (GewO). Wenn Sie die Erlaubnis für Ausübung des Bewachungsgewerbes nach § 34a GewO beantragen führen möchten, können Sie hier den Antrag stellen.

Feldart

select

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


001 = Betreiber*in 002 = Vertretung mit Vollmacht

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden