Antragstellung Bewachungsgewerbe
F05012554• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 34a Gewerbeordnung (GewO); Verordnung über Bewachungsgewerbe (BewachV)
Formularangaben
Eingabe: Bitte geben Sie an in welcher Funktion Sie den Antrag stellen möchten:
Ausgabe: Funktion des Antragstellenden
Ausgabe: Funktion des Antragstellenden
Eingabe: Sie möchten gewerbsmäßig das Leben oder Eigentum fremder Personen vor Eingriffen Dritter schützen? So bspw. Gebäude bewachen, Geld- und Werttransporte durchführen oder im Personenschutz arbeiten? Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), bedarf zur Ausübung dieser Tätigkeit einer gewerberechtlichen Erlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung (GewO). Wenn Sie die Erlaubnis für Ausübung des Bewachungsgewerbes nach § 34a GewO beantragen führen möchten, können Sie hier den Antrag stellen.
Technische Beschreibung
001 = Betreiber*in 002 = Vertretung mit Vollmacht
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden