Nachweis Studienabschluss
F05012343• Version 2.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- Art. 17 Abs. 2 VO (EG) 1/2005, §4 Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV)
Formularangaben
Eingabe: Fügen Sie einen Nachweis über einen nach dem 5. Januar 2007 erfolgreich getätigten Abschluss eines Hochschulstudiums oder Fachhochschulstudiums im Bereich der Landwirtschaft oder der Tiermedizin bei.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden