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Grund für Bezug von SGB Leistungen (Einbürgerung)

F05012093 Version 0.2 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • §10 (1) Satz 1 Nr. 3 Staatsangehörigkeitsgesetz (StGA)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eingabe: Ich nehme/die betroffene Person nimmt Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) und/oder Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII) aus folgenden Gründen in Anspruch
Ausgabe: Dieses Feld enthält die Begründung, warum Leistungen nach SGB II und/oder SGB XII in Anspruch genommen werden.

Hilfetext

Eingabe: Sofern Sie/die betroffene Person den Bezug der Leistungen nicht selbst zu vertreten haben, wird von der Bedingung, den Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch zu bestreiten, abgesehen.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

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Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


inaktive Felder ausgetauscht, fachlichen Ersteller korrigiert, Codelistenversionformate teils angepasst, QS-Fehler bezüglich Regeln behoben