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5-jährige Ausbildung Ingenieur

F05011329 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 4 Prüfverordnung (PrüfVO NRW) § 3 Abs. 1 Nr. 1 Prüfverordnung (PrüfVO NRW) § 5 Prüfverordnung (PrüfVO NRW) § 2 Abs. 1 Prüfverordnung (PrüfVO NRW)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eingabe: Verfügen Sie mindestens über eine fünfjährige Berufserfahrung als Ingenieur*in in der Fachrichtung, in der die Prüftätigkeit ausgeübt werden soll?
Ausgabe: Fünfjährige Erfahrung als Ingenieur

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

bool

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden