Hinweis Antragsumfang
F05011258• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 4 - 6, 20 und 21 Verordnung über die Prüfingenieure, Prüfämter und Prüfsachverständigen im Bauwesen (PrüfVBau)
Formularangaben
- Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit als Prüfsachverständige*r für Vermessung im Bauwesen
- Führung der Berufsbezeichnung "Prüfsachverständiger für die Vermessung im Bauwesen" von Personen aus einem EU-Staat oder einem EU-Recht gleichgestellten Staat
- Antragsteller*in hat bei erstmaliger Erbringung der Leistung nachzuweisen, dass er/sie vergleichbare Voraussetzungen für die Ausübung der Tätigkeit im Staat der Niederlassung erfüllt
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden